Arbeitsintegration und berufliche Wiedereingliederung

Das Netzwerk Unternehmen Verantwortung unterstützt seine Mitglieder darin, ihre soziale Verantwortung wahrzunehmen. Arbeitsintegration und berufliche Wiedereingliederung haben dabei einen besonderen Stellenwert. Ihr dauerhafter Erfolg hängt vom Zusammenwirken aller beteiligten Personen, Institutionen und Fachstellen ab: von den Stellensuchenden bis zu ihren Vermittlern, von den Arbeitgebern bis zu  Vertretern der Sozialversicherungen. Das Netzwerk Unternehmen Verantwortung macht sich stark für den Austausch, die Vernetzung und die Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Arbeitsintegration: worum geht es?

Die Schweiz ist eine Arbeitsgesellschaft, in der die Erwerbsarbeit einen zentralen Wert darstellt. Sie sichert nicht nur die ökonomische Lebensgrundlage für jeden Einzelnen, sondern ermöglicht die soziale Teilhabe und garantiert die soziale Sicherheit der ganzen Gesellschaft.

Dieses System setzt sowohl die individuelle Verantwortung voraus, Erwerbsarbeit anzustreben als auch die Verantwortung der Unternehmen und Institutionen, Erwerbsarbeit zu schaffen und anzubieten. Es basiert auf Eigenverantwortung der Erwerbsfähigen und der sozialen Verantwortung der Arbeitgeber gleichermassen.

Arbeitsintegration und berufliche Integration sind somit zentrale sozialpolitische Anliegen – und ein Ausdruck gelebter gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen.

Dies umso mehr, als die Lage auf dem Arbeitsmarkt wachsende Differenzen in der Gesellschaft spiegelt: Zum einen fehlen die Fachkräfte – Credit Suisse schätzt die Zahl unbesetzter Stellen aktuell auf etwa 70'000. Der demografische Wandel wird diesen Bedarf an Arbeitskräften verstärken.

Zum anderen aber bleibt die Zahl der Erwerbslosen und Unterbeschäftigten in der Schweiz relativ hoch – trotz Wirtschaftswachstum und tiefer Arbeitslosenzahlen verharrt sie bei etwa 5 Prozent (ILO). Besonders betroffen sind junge Erwachsene, Personen über 55 Jahre, Ausländerinnen und Ausländer, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Frauen mit familiären Verpflichtungen. Sie haben besonders grosse Mühe, Stellen zu finden und ein besonders hohes Risiko, langfristig zu verarmen und auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Alarmierend sind hier die Zahlen von Über-50-Jährigen, die entlassen werden: Nur jede siebte Person findet anschliessend eine Stelle. So ist die Zahl jener, die in dieser Altersgruppe Sozialhilfe beziehen, zwischen 2010 und 2016 um 50 Prozent gestiegen.

Der wachsende Druck in der Arbeitswelt geht gleichzeitig mit einer Zunahme von psychischen Leiden und Burn-outs einher. Diese gesellschaftlichen Entwicklungen spiegeln sich durchaus in den Zahlen der IV-Zugänge: Gerade die Zahl der jungen IV-Rentner ist gestiegen, ebenso jener der Über-50-Jährigen. Bei geeigneten Rahmenbedingungen können diese Menschen – wie viele andere mit verschiedenen Beeinträchtigungen – mit Erfolg und mit Nutzen für beide Seiten beschäftigt werden.

Dieses brachliegende Potenzial von Menschen, die arbeiten wollen und können, gilt es zu nutzen.

Worin liegt der Nutzen für mein Unternehmen?

Soziale Verantwortung zahlt sich aus: Unternehmen, die soziale Werte leben, wirtschaften langfristig profitabler. Die Loyalität ihrer Mitarbeitenden ist höher, die Fluktuation tiefer. Kurzum: Diese Unternehmen sind attraktive und gefragte Arbeitgeber. Sie trotzen besser dem Arbeitskräftemangel, erhöhen ihre Reputation – aber auch die Motivation ihrer Belegschaft.

Berufliche Wiedereingliederung bringt Ihrem Unternehmen zusätzlich konkreten Mehrwert:

  • Vermittlung von Arbeitskräften: Sie sparen Zeit und Kosten bei der Rekrutierung, denn Ihre Vermittlungspartner übernehmen für Sie diese Arbeit und suchen nach Personen, die optimal Ihre Stellenanforderungen erfüllen.
  • Beratung und Betreuung: Es stehen Ihnen kompetente Partner zur Seite, welche die Stellenanforderungen sorgfältig abklären, die Kandidaten und Sie bei der Einarbeitung und Probezeit begleiten und bei Bedarf coachen.
  • Finanzielle Anreize: Da berufliche Wiedereingliederung die Sozialwerke entlastet, wird sie durch finanzielle Anreize unterstützt. Dazu gehören etwa kostenlose Arbeitsversuche, Einarbeitungszuschüsse, Entschädigungen für Beitragserhöhungen, Übernahme von Mehrkosten für berufliche Ausbildung oder Kosten von Arbeitsplatzanpassungen.
  • Entwicklung von sozialen Kompetenzen in Ihrem Unternehmen.
Welche Arbeitsmöglichkeiten kann ich anbieten?
  • Befristete Arbeitseinsätze und Praktika: Diese beiden Einsatzmöglichkeiten können unterschiedlichen Zielsetzungen dienen, entsprechend ist die Finanzierung im Einzelfall zu regeln. Finanzierungen sind sowohl über die Sozialversicherung, die Sozialhilfe als auch den Arbeitgeber möglich. Je nach Situation können auch Mischfinanzierungen sinnvoll sein.
  • Unbefristete Arbeit / Festanstellungen: Werden in der Regel durch den Arbeitgeber finanziert. Die Sozialversicherungen können mit Zuschüssen den individuellen Einarbeitungsaufwand oder Zusatzqualifizierungen finanzieren.
  • Ausbildungen und Umschulungen: Die IV finanziert einen behinderungsbedingten Mehraufwand bei Ausbildungen sowie Umschulungen, sofern diese aus gesundheitlicher Sicht notwendig sind.
Wem kann ich Beschäftigung anbieten?
  • Arbeitslosen und langzeitarbeitslosen Personen, die bei kommunalen RAV-Stellen gemeldet sind
  • Erwerbslosen und unterbeschäftigen Personen, die von den kommunalen Sozialämtern unterstützt werden
  • Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: dazu gehören körperliche, geistige wie psychische Einschränkungen
  • Menschen, die sich nach einem Unfall oder einer Krankheit beruflich neuorientieren müssen
  • Arbeitslosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit und ohne Ausbildung
  • Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltsbewilligung, die Arbeit zulässt.
Arbeitsintegration: Anbieter aus dem Netzwerk «Unternehmen Verantwortung»

BSZ Stiftung
Caritas Luzern, Ansprechperson: Manuela Lütolf, Leiterin Arbeit und Vermittlung, Tel. 041 368 54 22, E-Mail
Die Sozialfirma AG, Ansprechperson: Anita Bäumle, Vizepräsidentin, Tel. 079 238 60 69, E-Mail
deltaHuus
Hochschule Luzern – Soziale Arbeit
IG Arbeit
insieme Luzern
Profil Arbeit & Handicap
SAH, Schweizerisches Arbeiterhilfswerk Zentralschweiz, Luzern
Stiftung Arbeitsgestaltung, Uster
Stiftung Contenti, Ansprechperson: Matthias Mai, Bereichsleiter Arbeit, Email, Tel. 041 240 06 24, E-Mail
Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL
Verein Sozialpädagogische Wohnheime Luzern
Wärchbrogg Luzern

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