Tätigkeitsbereich
Die Sozialen Dienste erbringen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Luzern die soziale Grundversorgung. Die Soziale Grundversorgung umfasst folgende Dienstleistungen:
Existenzsicherung (Sozialhilfe)
Wer für sich und für seine Familie nicht in der Lage ist, die Existenz zu sichern, hat Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe. Im Kanton Luzern sind im kantonalen Sozialhilfegesetz die Grundlagen für die Ausrichtung der wirtschaftlichen Sozialhilfe geregelt. Zudem bilden die Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) eine weitere wichtige Grundlage für die Ausrichtung der Sozialhilfe. Die Sozialhilfe sichert das Existenzminimum. Dies umfasst einen pauschalisierten Betrag für den Lebensunterhalt (Grundbedarf), die Miete und die Krankenkasse Grundversicherungsprämie. Je nach Lebens- und allfälliger Erwerbssituation besteht noch Anspruch auf situationsbedingte Leistungen. Neben der Ausrichtung der wirtschaftlichen Sozialhilfe geht einher die persönliche Beratung der Hilfesuchenden. Das Ziel dieser Beratungen ist es, dass der Grund für die Inanspruchnahme der Sozialhilfe so schnell wie möglich wieder wegfällt.
Beistandschaften für Erwachsene
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Luzern (KESB) ordnet aufgrund der gesetzlichen Grundlagen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Schutzmassnahmen an für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die Schutzmassnahmen für Kinder und Jugendliche werden in der Dienstabteilung Kinder Jugend Familie am Kasernenplatz geführt. Die Schutzmassnahmen für erwachsene Personen werden bei den Sozialen Diensten geführt. Die KESB beauftragt einen Berufsbeistand, eine Berufsbeiständin, eine solche Schutzmassnahme zu führen. In der Regel beinhaltet die Beistandschaft massgeschneiderte Aufträge an den Beistand, die Beiständin. Unterschieden wird zwischen Vertretungsbeistandschaft, Mitwirkungsbeistandschaft und Begleitbeistandschaft.
Arbeitsintegration
Bei der grossen Mehrheit der Klientinnen und Klienten, die Sozialhilfe beziehen, ist ein Grund das fehlende Erwerbseinkommen. Die Fachstelle Arbeit unterstützt die Klientinnen und Klienten bei der Reintegration in den Arbeitsmarkt. Neben Klärungsgesprächen besteht die Möglichkeit, je nach persönlicher Situation, die Vermittlung in ein Arbeitsintegrationsprogramm vorzunehmen. Auf dem Platz Luzern bieten verschiedene private Institutionen solche Arbeitsintegrationsprogramme an. Dies sind u. a. die Caritas, die IGA, die Stiftung Dreipunkt, etc.
Zudem ist das städtische Arbeitsamt (Obergrundstrasse 1) die erste Anlaufstelle für Einwohnerinnen und Einwohner, die sich bei der Arbeitslosenversicherung und beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden müssen.
Begleitung und Unterstützung
Die erste Anlaufstelle für Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Luzern bei Fragen zum Sozial- und Gesundheitsbereich ist das Sozialinfo REX. Das Sozialinfo REX ist eine niederschwellige Auskunfts- und Beratungsstelle, welche jeden Nachmittag von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet ist. Ebenso können im Sozialinfo REX Anträge für Sozialhilfe eingereicht werden. Zudem verfügt das Sozialinfo REX über diverse Prospekte und Informationen zu privaten Anlaufstellen in der Stadt Luzern.
Weitere Informationen zu den Sozialen Diensten finden Sie unter: https://www.stadtluzern.ch/thema/145